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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #42000 Freiwillige Gerichtsbarkeit steht für: ...
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Freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #42000[Deutschland] - Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland die von Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch von Notaren und in geringem Umfang von anderen Behörden ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die Vielzahl und Vielfalt verschiedenster Tä...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland)

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Freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #42072Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Verfahren mit rechtsgestaltendem Charakter. Der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfällt die gerichtliche Tätigkeit außerhalb von streitigen Klageverfahren. Gesetzliche Grundlage ist vor allem das Gesetz über die Angelegenheiten de...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #42134freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, für den es ein besonders geregeltes Verfahren zur Erledigung bestimmter, kraft Gesetzes zugewiesener Rechtsangelegenheiten meist privatrechtlicher Art gibt. Ursprünglich zählten zur freiwilligen Gerichtsbarkeit nur Angelegenheiten d...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #40051english: voluntary jurisdiction; special judicial procedure for mainly private law instances Die freiwillige Gerichtsbarkeit bildet den Gegensatz zur streitigen Gerichtsbarkeit (z.B. Zivilprozess). Die freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man auch als vorsorgende Rechtspflege. Ihr Wesen besteht in der Sicherung und Gestaltung von Rechtsverhältni...
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #42295Freiwillige Gerichtsbarkeit (Jurisdictio voluntaria), die Mitwirkung von Gerichten und diesen gleichgestellten Behörden oder Beamten in solchen rechtlichen Angelegenheiten, bei welchen zwischen den beteiligten Personen ein Streit nicht besteht. Diese Mitwirkung tritt zur Sicherung der Realisierung und des Beweises von Rechten und Rechtsverhältnis...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

freiwillige Gerichtsbarkeit

freiwillige Gerichtsbarkeit Logo #42871zusammenfassende Bezeichnung für das nicht zum Zivilprozessrecht gehörende zivilrechtliche Verfahrensrecht, das die Schaffung, Übertragung oder Entziehung privater Rechte durch behördliche (gerichtliche oder notarielle) Mitwirkung zum Gegenstand hat, z. B. in Grundbuch-, Familien-, Nachlass-, Register-, Urkunden- und Vormundschaftssachen....
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